Hinweis: Entwurfsfassung. Vor dem Livegang wird hier der exakte Wortlaut der bestehenden AGB übernommen. Die folgende Struktur entspricht den geltenden AGB der Energie Fabrik Bodensee GmbH.
Diese AGB gelten für alle Drohnen-Dienstleistungen der Energie Fabrik Bodensee GmbH (Überwachungsflüge, Kartierung, Applikationen, Datenauswertung) gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB.
Angebote sind freibleibend. Aufträge werden mit schriftlicher Bestätigung (E-Mail ausreichend) verbindlich. Angebotsunterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
Preise verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig. Reise- und Sonderkosten werden separat ausgewiesen.
Witterungsbedingte Verschiebungen begründen keinen Verzug. Bei ungeeignetem Flugwetter (Regen, Hagel, kritische Windgeschwindigkeiten, Sichtbehinderung) können Termine verschoben und Wiederanfahrtskosten berechnet werden.
Zugängliche Einsatzfläche, Fernhalten von Personen und Tieren, Sicherung loser Gegenstände, Bereitstellung von Flächeninformationen. Bei Nichterfüllung fällt eine Ausfallpauschale von 30 % (mind. 200 € netto) an.
Luftrechtliche Genehmigungen übernimmt der Auftragnehmer, soweit vereinbart. Der Auftraggeber ist für privatrechtliche Gestattungen und die Rechtmäßigkeit beauftragter Applikationen verantwortlich.
Rohdaten verbleiben beim Auftragnehmer; der Auftraggeber erhält nach Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht an den Auswertungsprodukten.
Mängel sind innerhalb von 14 Tagen zu rügen. Verjährung: 12 Monate ab Abnahme.
Vollhaftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden. Im Übrigen begrenzt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden und die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung. Keine Haftung für entgangenen Gewinn, Ernteverluste und Folgeschäden.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG. Gerichtsstand ist Überlingen. Änderungen bedürfen der Schriftform.